Vermächtnis, Schenkung oder Zustiftung

Mit einem Testament können Sie frei über Ihr Hab und Gut entscheiden und Ihr Erbe nach Ihren Wünschen verteilen. Damit können Sie auch Projekte unterstützen, die Ihnen am Herzen liegen. Vielleicht möchten Sie zum Beispiel mit einem Teil Ihres Vermögens Menschen in Not helfen?

Mit einer Schenkung oder einem Vermächtnis zugunsten einer gemeinnützigen Organisation wie der Heimstiftung Karlsruhe können Sie Gutes Tun, dort wo es dringend benötigt wird. Und gemeinnützige Organisationen sind bei testamentarischen Zuwendungen und Schenkungen von der Erbschafts- beziehungsweise Schenkungssteuer befreit.

Sprechen Sie uns an und wir loten gemeinsam die Möglichkeiten aus. Um Ihnen die vielen Fragen rund um das Thema Vererben und Stiften kompetent beantworten zu können, ziehen wir Fachanwälte in die Beratung mit ein.