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hsk
mobile Pflege Fidelitas
Stützpunkt Klosterweg 1a
76131 Karlsruhe
Tel.: 0721-9644624
fidelitas@heimstiftung-karlsruhe.de

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Stützpunkt Eisenbahnstr. 10
76229 Karlsruhe
Tel.: 0721-4768825
fidelitas.groetzingen@heimstiftung-karlsruhe.de
Leitung: Jana Hornova

Informationen

Pflegeberatung und Schulung für pflegende An- und Zugehörige

Unsere mobile Pflege Fidelitas der hsk bietet Pflegeberatungen und Schulungen für pflegende An- und Zugehörige an. Hier ein Überblick zu den Inhalten und den rechtlichen Grundlagen.

Pflegeberatung

Die Pflegeberatung unterstützt,

  • wenn Pflegebedürftige zu Hause von An- oder Zugehörigen gepflegt werden und
  • die Kasse Pflegegeld bezahlt.

Das heißt, es wird nicht durch Fachpersonen wie einen Pflegedienst gepflegt wird. 

Sondern An- oder Zugehörige übernehmen die Pflege.

Meistens ja. Nur bei Pflegegrad 1 ist eine Pflegeberatung freiwillig. Ab Pflegegrad 2 ist der Beratungsbesuch verpflichtend.

PG 1 freiwillige Beratung

PG 2 und 3 halbjährliche Beratung (Pflicht)

PG 4 und 5 vierteljährliche Beratung (Pflicht)

Die Pflegeberatung wird von den Pflegekassen bezahlt.

Für Menschen, die pflegen ist es wichtig,

  • Wissen über die Pflegeversicherung zu haben.
  • Wissen über verschiedene Möglichkeiten zur Entlastung der Pflegebedürftigen oder für sich selber (pflegende Person) zu haben.
  • Wissen über verschieden Pflegetechniken zu haben.

Beim Beratungsbesuch beraten und informieren wir zu verschiedenen Themen.

  1. Beratung zur Pflegesituation
  2. Überblick der vorhandenen Hilfsmittel ggf. weitere Empfehlung
  3. Beratungen bezüglich prophylaktischer (vorbeugende) Maßnahmen
  4. Informationen über zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten
  5. Informationen zur Verbesserung/Anpassung des Wohnumfeldes

Die Beratung ist auch dafür da, dass pflegende Personen Fragen stellen können! Die Beratung soll

  • Sicherheit geben,
  • Fragen klären und
  • Hilfestellung sein.

Für das Beratungsgespräch kommen Mitarbeitende unseres Pflegedienstes „mobile Pflege Fidelitas“ nach Hause.

Der Beratungsbesuch dient der Sicherung, der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Die Durchführung des Beratungsbesuches ist gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen zu bestätigen (§§ 37 Abs. 4, 106a SGB XI)

Zusätzliche Pflege-Schulungen

Die Schulungen sind für Menschen gedacht, die jemanden mit einem Pflegegrad zu Hause pflegen. Die Schulung wird auf jede Pflegesituation genau angepasst. Sie ist ein zusätzliches Angebot für mehr Unterstützung und findet an mehreren Terminen statt.

Nein, die Pflege-Schulung ist freiwillig.

Die Pflegeberatung wird von den Pflegekassen bezahlt.

Wir beraten und unterstützen die pflegende Person und die Pflegebedürftigen. Dies tun wir auch dann, wenn sich die Pflegebedürftigkeit verändert oder verschlechtert. Die Schulungen decken wichtige Grundlagen ab, zum Beispiel:

  • Körperpflege,
  • Bewegungsfähigkeit/Mobilität,
  • Umgang mit Krankheiten und
  • Verringerung von Stress und Belastung.

Die Schulungen machen wir direkt bei Ihnen zu Hause.

  • Fehler vermeiden.
  • Wichtiges Wissen vermitteln.
  • Unsicherheiten nehmen.

Die Schulungen helfen den pflegenden Personen, ihre Aufgaben gut zu bewältigen. So kann zu Hause eine gute Pflege ohne Angst, Unsicherheit oder Fehler stattfinden.