Die Hinweisgebende Person ist geschützt bei Verstößen, die im Gesetz stehen.
Beispiele für Missstände laut dem Gesetz sind:
- Strafbare Handlungen z.B. Diebstahl
- Verstöße, für die Bußgelder drohen. Das bezieht
sich auf folgende Bereiche:
- zum Schutz von Leben und Gesundheit
- zum Schutz der Rechte von Beschäftigten
- oder der Personalvertretung
Zum Beispiel: Verstöße gegen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Mindestlohngesetz …
- Verstöße gegen den Datenschutz oder Sicherheit in der Informationstechnik
- Verstöße gegen Regelungen des Vergaberechts d.h. welche Firma bekommt welchen Auftrag
Was kann ein Missstand sein?
„Ich bemerke einen kaputten Feuerlöscher in der hsk und niemand kümmert sich darum.“
„Ich sehe, dass Kinder im Bus der hsk nicht angeschnallt sind und keinen Kindersitz haben.“
„Ich bekomme als Praktikant in der hsk nach 4 Monaten immer noch keinen Mindestlohn.“
„Ich sehe, dass immer wenn meine Kollegin auf dem WC war, 2 Rollen Klopapier fehlen.“
„Ich habe mitbekommen, dass meine Kollegin ihrer Führungskraft ihr PC-Passwort geben muss.“
„Ich beobachte, dass schon längere Zeit alle Reparaturarbeiten beim Gas und Wasser vom Sohn der Einrichtungsleiterin durchgeführt werden“.
„Ich beobachte, dass meine ausländische Kollegin nicht gut behandelt und diskriminiert wird“.
1. Per Telefon:
01522-1548335 oder 01525-2640590
2. Per E-Mail:
hinschg-meldestelle@heimstiftung-karlsruhe.de
3. hsk interne Post:
Brief schreiben und in einen Briefkasten von der hsk (!) werfen
- Im geschlossenen Umschlag,
- ohne Absender auf dem Umschlag,
- mit folgender Adresse auf Umschlag: hsk | Meldestelle Hinweisgeberschutz
Generell gilt: Sie können den Misstand anonym melden oder auch mit Ihrem Namen. Ihre Meldung wird immer vertraulich behandelt!
Bearbeitung der Meldung
Die Meldung wird durch die Mitarbeitenden der Meldestelle aufgenommen und weiterbearbeitet. Hierfür gibt es ein geregeltes Verfahren, damit die Vertraulichkeit und der Datenschutz gesichert sind.
Missstand beschreiben
Dabei ist es wichtig und hilfreich, dass der Missstand so genau wie möglich beschrieben wird.
Was passiert nach der Meldung?
- Innerhalb von 7 Tagen kommt die Eingangsbestätigung.
- Danach wird der Missstand geprüft. Wenn es notwendig ist, wird bei der hinweisgebenden Person nachgefragt. (Nur möglich, wenn Absender bekannt ist)
- Spätestens 3 Monate nach der Eingangsbestätigung gibt es eine Rückmeldung an die hinweisgebende Person. In der Rückmeldung steht, ob und was gegen den Missstand unternommen wurde.