Rechtliche Informationen
Die Heimstiftung Karlsruhe ist eine juristisch selbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe, in die städtische Einrichtungen ausgegliedert wurden. Im Sinne des § 101 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) und des § 31 Stiftungsgesetz (StiftG). Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “steuerbegünstigte Zwecke” des § 51 ff. der Abgabenordnung (AO). Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Heimstiftung Karlsruhe dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Organe der Heimstiftung Karlsruhe sind:
- Hauptorgan der Gemeinde (Gemeinderat)
- Stiftungsrat
- Stiftungsvorstand