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Familiengruppe

Fasanenhaus

Das Fasanenhaus befindet sich mitten in der Innenstadt-Ost, in einem Altbau mit Hinterhof. Im Fasanenhaus leben nur männliche Jugendliche. 

Es gibt Platz für 8 männliche Jugendliche. Jeder hat ein eigenes Zimmer, das er nach seinen Wünschen einrichten und gestalten kann. Neben Bad und Küche gibt es ein Wohnzimmer für gemeinschaftliche Aktivitäten. Das Leben dort ist ähnlich wie in einer Familie.

Die Gruppe ist rund um die Uhr, 24 Stunden/365 Tage im Jahr von pädagogischen Fachkräften betreut.

Was wir tun

Unsere pädagogischen Fachkräfte (= Betreuerin / Betreuer) unterstützen die Kinder und Jugendlichen während ihres Aufenthalts.

Sie helfen ihnen, sich mit ihrer aktuellen Situation auseinanderzusetzen und ihre Zukunft zu planen. Dabei ist es wichtig, dass die jungen Menschen sich und ihre Gefühle verstehen und sich selbst wertschätzen.  Dann können sie realistische Vorstellungen für ihr Leben im Privaten, in der Schule oder in Richtung Beruf entwickeln.

In Gesprächen lernen sie, wie sie Konflikte lösen können. Auch ein angemessener Umgang mit Zuneigung und Aggression wird besprochen. Gleichzeitig zeigen wir ihnen, wie sie besser mit Frustration umgehen können.

Außerdem gehören kreative und musikalische Angebote sowie Abenteuer- und Erlebnisaktivitäten dazu. Diese helfen den jungen Menschen, sich weiterzuentwickeln und Neues zu entdecken.

Zusammenarbeit

Wir arbeiten eng mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst, der Familie, dem Vormund, der Schule oder Ausbildungsstelle zusammen. Zusammen suchen wir Lösungen und erarbeiten Ziele, die zu den Bedürfnissen des jeweiligen Jugendlichen passen.


  • Männliche Jugendliche ab 13 Jahren können bei uns aufgenommen werden.
  • Die Eltern oder Sorgeberechtigten stellen einen Antrag auf Erziehungshilfe beim Jugendamt.
  • Das zuständige Jugendamt oder der Allgemeine Soziale Dienst stellt eine Anfrage an unsere Einrichtung.

Damit sich Kinder, Jugendliche und ihre Eltern bzw. Vormund ein Bild von uns machen können, laden wir zu einem ersten Gespräch ein. Wenn sich alle für eine Aufnahme entscheiden, besprechen und planen wir gemeinsam die Ziele und Schritte der Betreuung. Das geschieht im Rahmen eines Hilfeplangesprächs.

Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind im SGB VIII unter den Paragrafen 27, 34, 35a und 41 zu finden.

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