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Rechtliche Hinweise zur Organisationsform
Die Heimstiftung Karlsruhe ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts, sie ist eine örtliche Stiftung im Sinne der §§ 101 Abs. 1 Gemeindeordnung, § 31 Stiftungsgesetz und als solche eine juristische Person des öffentlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe.
Vertreter
Der Stiftungsrat besteht aus acht Mitgliedern des Gemeindrates der Stadt Karlsruhe. Der Vorsitz des Stiftungsrats obliegt dem Oberbürgermeister, der jedoch durch den Sozialdezernenten der Stadt Karlsruhe ständig vertreten wird. Beratendes Mitglied ist der Leiter der Sozial- und Jugendbehörde sowie der/die Ortsvorsteher/in des Stadtteils Durlach.
Vorsitzender
Herr Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup -
Ständiger Vertreter Herr Bürgermeister Martin Lenz
Stiftungsregister
Die Heimstiftung Karlsruhe ist im STIFTUNGSVERZEICHNIS im Regierungsbezirk Karlsruhe gelistet. Aktenzeichen: 14-0564.1
Haftungsausschluss
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