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mobile Pflege Fidelitas
Stützpunkt Klosterweg 1a
76131 Karlsruhe
Tel.: 0721-9644624
fidelitas@heimstiftung-karlsruhe.de

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Stützpunkt Eisenbahnstr. 10
76229 Karlsruhe
Tel.: 0721-96446-230
fidelitas.groetzingen@heimstiftung-karlsruhe.de
Leitung: Jana Hornova

Pflegeberatung und -schulung

Für pflegende An- und Zugehörige

Unsere mobile Pflege Fidelitas bietet Pflegeberatung und -schulung für pflegende An- und Zugehörige an. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über Inhalte und rechtliche Grundlagen.

Pflegeberatung

Die Pflegeberatung soll unterstützen,

  • wenn Pflegebedürftige zu Hause von An- oder Zugehörigen gepflegt werden

und

  • von der Kasse Pflegegeld erhalten.

Die Pflege erfolgt also nicht durch Fachpersonal (z.B. einen Pflegedienst). 

Meistens ja. Nur bei Pflegegrad 1 ist eine Pflegeberatung freiwillig. Ab Pflegegrad 2 ist der Beratungsbesuch verpflichtend.

  • PG 1 freiwillige Beratung
  • PG 2 und 3 halbjährliche Beratung (Pflicht)
  • PG 4 und 5 vierteljährliche Beratung (Pflicht)

Die Beratung wird von der Pflegekasse bezahlt.

Menschen, die pflegen, sollten sich auskennen mit:

  • der Pflegeversicherung
  • Möglichkeiten zur Entlastung der pflegebedürftigen sowie der pflegenden Person
  • Pflegetechniken

Bei der Beratung geht es um verschiedene Themen:

  • Pflegesituation
  • vorhandene und empfohlene Hilfsmittel
  • vorbeugende Maßnahmen
  • zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten
  • Verbesserung/Anpassung des Wohnumfelds

    Im Rahmen der Beratung können Pflegende natürlich auch Fragen stellen, schließlich soll die Beratung

    • Sicherheit geben,
    • Fragen klären und
    • Hilfestellung leisten.

    Für das Beratungsgespräch kommen Mitarbeitende unseres Pflegedienstes mobile Pflege Fidelitas nach Hause zur pflegebedürftigen Person.

    Laut SGB XI dient der Beratungsbesuch der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege, der regelmäßigen Hilfestellung sowie der praktischen pflegefachlichen Unterstützung häuslich Pflegender (§37 Abs. 3). Die Durchführung ist gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen zu bestätigen (§§ 37 Abs. 4, 106a SGB XI).

    Pflegeschulung

    Die Schulung wendet sich an Menschen, die eine Person mit einem Pflegegrad zu Hause pflegen. Sie wird auf die jeweilige Pflegesituation angepasst und ist ein zusätzliches Unterstützungsangebot. Die Schulung findet an mehreren Terminen statt.

    Nein, die Pflegeschulung ist freiwillig.

    Die Schulung wird von der Pflegekasse bezahlt.

    Mit der Schulung werden die pflegebedürftige und die pflegende Person beraten und unterstützt. Inhaltlich geht es um wichtige Grundlagen des Pflegens, wie: 

    • Bewegungsfähigkeit/Mobilität 
    • Körperpflege 
    • Umgang mit Krankheiten 
    • Verringerung von Stress und Belastung

    Die Schulung erfolgt bei Ihnen, der pflegebedürftigen Person, zu Hause. Idealerweise sollte die pflegende Person anwesend sein.

    Sie richtet sich auch an Personen, die Hilfe wünschen, weil sich die Pflegebedürftigkeit verändert oder verschlechtert hat.

    Durch die Schulung möchten wir pflegenden Personen helfen, ihre Aufgabe gut zu bewältigen, sodass die heimische Pflege ohne Angst, Unsicherheit oder Fehler erfolgen kann. 

    Es geht darum, Fehler zu vermeiden, wichtiges Wissen zu vermitteln und Unsicherheiten zu nehmen.