Jeder junge Mensch hat das Recht, gut aufzuwachsen und sich zu einer verantwortungsbewussten und sozialen Person zu entwickeln. Das steht im Gesetz für Kinder- und Jugendhilfe (§ 1).
Das Recht gilt für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. In erster Linie sollen Eltern und Schulen dafür sorgen, dass Kinder gefördert und erzogen werden und sich gut entwickeln. Aber manchmal brauchen junge Menschen und ihre Familien zusätzliche Hilfe.
In solchen schwierigen Situationen trägt auch der Staat eine Verantwortung. Die Jugendämter haben die Aufgabe Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu helfen, besonders wenn es Probleme gibt. „Hilfen zur Erziehung“ sind eine der Möglichkeiten. Diese Hilfen sollen jungen Menschen dabei helfen, sich positiv zu entwickeln, sie vor Gefahren schützen und Eltern in der Erziehung unterstützen.
Gemeinsam mit den Eltern, Kindern oder Jugendlichen wird besprochen, welche Art von Unterstützung optimal ist. Der Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Karlsruhe (ASD) leitet dabei die Planung.
Wir begegnen den jungen Menschen und ihren Familien freundlich und respektvoll. Gemeinsam besprechen wir, was für sie am besten ist, und beziehen sie in alle Entscheidungen mit ein. Unsere Offenheit und positive Haltung gilt auch allen anderen, die an der Betreuung beteiligt sind – wie Eltern, Schule, Ausbildungsstelle, Jugendamt, Vormund und anderen.
Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Situation der jungen Menschen verbessern, mit ihnen Zukunftsperspektiven entwickeln und sie auf ihrem Weg begleiten.
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