Jeder junge Mensch hat das Recht, gut aufzuwachsen und sich zu einer verantwortungsbewussten und sozialen Person zu entwickeln. Das steht im Gesetz für Kinder- und Jugendhilfe (§ 1).
Das Recht gilt für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. In erster Linie sollen Eltern und Schulen dafür sorgen, dass Kinder gefördert und erzogen werden und sich gut entwickeln. Aber manchmal brauchen junge Menschen und ihre Familien zusätzliche Hilfe. In solchen schwierigen Situationen trägt auch der Staat eine Verantwortung. Die Jugendämter sind da, um zu unterstützen. Sie haben die Aufgabe, Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu helfen, besonders wenn es Probleme gibt.
„Hilfen zur Erziehung“ sind eine Möglichkeit. Diese Hilfen sollen jungen Menschen dabei helfen, sich positiv zu entwickeln, sie vor Gefahren schützen und Eltern in der Erziehung unterstützen.
Gemeinsam mit Eltern, Kindern und Jugendlichen wird überlegt, welche Art von Unterstützung optimal ist. Der Allgemeine Soziale Dienst leitet dabei die Planung.
Viele der Hilfen, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz genannt werden, gibt es bei uns im Sybelcentrum.
Wir sind freundlich und respektvoll gegenüber den jungen Menschen und ihren Familien. Wir beteiligen sie und schauen gemeinsam, was das Beste ist. Außerdem sprechen wir offen und sind positiv allen gegenüber, die bei der Betreuung eingebunden sind: Eltern, Schule, Ausbildungsstelle, Jugendamt, Vormund und andere.
Unser Ziel ist klar: Wir möchten die Situation verbessern und Probleme reduzieren. Wenn möglich, begleiten wir die jungen Menschen bei der Rückkehr zu den Familien. Ältere Jugendliche und junge Erwachsene unterstützen wir auf dem Weg zur Selbstständigkeit.
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