Rechtliche Informationen
Die Heimstiftung Karlsruhe ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe, in die städtische Einrichtungen (gemäß § 101 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) und des § 31 Stiftungsgesetz (StiftG)) ausgegliedert wurden.
Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “steuerbegünstigte Zwecke” des § 51 ff. der Abgabenordnung (AO).
Die Mittel der Heimstiftung Karlsruhe dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Organe der Heimstiftung Karlsruhe sind:
- Hauptorgan der Gemeinde (Gemeinderat)
- Stiftungsrat
- Stiftungsvorstand
