Gründung und Entwicklung

Nach Gründung der Heimstiftung Karlsruhe nahmen wir am 1. Januar 1995 den Betrieb in zwei Bereichen auf:

  • Pflege- und Wohnangebote für ältere Menschen
  • Kinder- und Jugendhilfen

Damals starteten wir mit 3 Einrichtungen. Über die Jahre entwickelten sich die Bereiche weiter und neue Angebote kamen hinzu. Der dritte Bereich entstand 2001, als Angebote der Wohnungslosenhilfe der Stadt Karlsruhe in die Heimstiftung ausgegliedert wurden. Auch dieser Bereich entwickelte sich weiter und vergrößerte sein Angebot. Heute gibt es folgende 3 Bereiche:

  • Pflege und Wohnen
  • Kinder- und Jugendhilfen
  • Wohnen Leben Perspektiven


Rechtliche Informationen

Die Heimstiftung Karlsruhe ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe, in die städtische Einrichtungen (gemäß § 101 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) und des § 31 Stiftungsgesetz (StiftG)) ausgegliedert wurden. 

Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “steuerbegünstigte Zwecke” des § 51 ff. der Abgabenordnung (AO). 

Die Mittel der Heimstiftung Karlsruhe dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Die Organe der Heimstiftung Karlsruhe sind:

  • Hauptorgan der Gemeinde (Gemeinderat)
  • Stiftungsrat
  • Stiftungsvorstand

Satzung

Die Satzung der Heimstiftung Karlsruhe wurde am 20. Dezember 2022 vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe verabschiedet. Die Genehmigung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe erfolgte am 25. April 2023. Neben Formalien wie Name und Sitz der Stiftung regelt die Satzung deren Zweck, Aufgaben und Organe.