Laut Gesetz kommen u.a. folgende Missstände infrage:
- strafbare Handlungen (z.B. Diebstahl)
- bußgeldbewehrte Verstöße aus den Bereichen:
- Schutz von Leben und Gesundheit
- Schutz der Rechte von Beschäftigten
- Schutz der Personalvertretung
- (Gemeint sind z.B. Verstöße gegen Arbeits- und Gesundheitsschutz oder das Mindestlohngesetz.)
- Verstöße gegen den Datenschutz oder die Sicherheit in der Informationstechnik
- Verstöße gegen Regelungen des Vergaberechts
Beispiele für mögliche Missstände
- ein kaputter hsk-Feuerlöscher wird nicht ausgetauscht
- Kinder im hsk-Bus sind nicht angeschnallt oder haben keinen Kindersitz
- hsk-Praktikant*innen bekommen nach 4 Monaten keinen Mindestlohn
- nach jedem WC-Besuch der hsk-Kollegin fehlen Klopapierrollen
- eine hsk-Kollegin musste der Führungskraft ihr PC-Passwort nennen
- Reparaturarbeiten bei Gas und Wasser wurden mehrfach vom Sohn der Einrichtungsleiterin durchgeführt
- eine ausländische hsk-Kollegin wird diskriminiert
Wie können Missstände gemeldet werden?
1. Per Telefon:
01522-1548335 oder 01525-2640590
2. Per E-Mail:
hinschg-meldestelle@heimstiftung-karlsruhe.de
3. Per interner Post:
- Brief schreiben und in einen Umschlag ohne Absender stecken
- Umschlag verschließen, mit der Adresse „hsk | Meldestelle Hinweisgeberschutz“ versehen und in einen hsk-Briefkasten werfen
Generell gilt:
Sie können Missstände anonym oder namentlich melden. Jede Meldung wird vertraulich behandelt. Bitte beschreiben Sie den Missstand so genau wie möglich.
Bearbeitung der Meldung
Jede Meldung wird nach einem geregelten Verfahren bearbeitet, das Vertraulichkeit und Datenschutz garantiert.
Was passiert nach der Meldung?
- Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen
- Prüfung des Missstands (ggf. Nachfragen an die hinweisgebende Person)
- Rückmeldung spätestens 3 Monate nach Eingangsbestätigung (Wurde etwas unternommen? Wenn ja, was?)
