Kinder und Jugendhilfen
Sozialpädagogische Familienhilfe
Mit Respekt für Ihre Familie
Was ist Sozialpädagogische Familienhilfe?
Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein an Familien gerichtetes Angebot innerhalb des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Die Rechtsgrundlage ist § 31 Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII):
“Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie”. Sozialpädagogische Familienhilfe wird auf Anfrage beim Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Karlsruhe bzw. beim zuständigen Jugendamt eingerichtet.