Gründung und Entwicklung

Nach Gründung der Heimstiftung Karlsruhe nahmen wir zum 01. Januar 1995 den Betrieb in zwei Bereichen auf: 

1995
1. Pflege- und Wohnangebote für ältere Menschen
2.
Kinder- und Jugendhilfen

Damals starteten wir in den beiden Bereichen mit ingesamt 3 Einrichtungen. Beide Bereiche entwickelten sich weiter und neue Angebote kamen und kommen dazu. Im Jahr 2001 wurden 2 Angebote der damalige Wohnungslosenhilfe der Stadt Karlsruhe in die Heimstiftung Karlsruhe ausgegliedert. Ein dritter Bereich enstand. Auch dieser Bereich entwickelte sich mit den Jahren weiter und vergrößerte sein Angebot.

Heute
1. Pflege und Wohnen
2. Kinder- und Jugendhilfen
3. Wohnen Leben Perspektiven


Rechtliche Informationen

Die Heimstiftung Karlsruhe ist eine juristisch selbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe, in die städtische Einrichtungen ausgegliedert wurden. Im Sinne des § 101 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) und des § 31 Stiftungsgesetz (StiftG). Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “steuerbegünstigte Zwecke” des § 51 ff. der Abgabenordnung (AO). Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Heimstiftung Karlsruhe dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Die Organe der Heimstiftung Karlsruhe sind:

  • Hauptorgan der Gemeinde (Gemeinderat)
  • Stiftungsrat
  • Stiftungsvorstand

Satzung

Diese Satzung der Heimstiftung Karlsruhe wurde vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 20.12.2022 verabschiedet. Die Genehmigung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe erfolgte am 25.04.2023.

Die Satzung regelt neben den Formalien wie Name und Sitz der Stiftung auch den Zweck, die Aufgaben und die Organe der Stiftung.