Heimstiftung Karlsruhe kennenlernen
Rechtliche Fakten
Nach Gründung der Heimstiftung Karlsruhe nahmen wir zum 01. Januar 1995 den Betrieb in zuerst zwei Bereichen auf:
Pflege- und Wohnangebote für Seniorinnen und Senioren
Kinder- und Jugendhilfen
Damals starteten wir in den beiden Bereichen mit ingesamt 3 Einrichtungen.
Im Jahr 2001 wurden 2 Angebote der damalige Wohnungslosenhilfe der Stadt Karlsruhe in die Heimstiftung Karlsruhe ausgegliedert. Der Bereich entwickelte sich mit den Jahren weiter und vergrößerte sein Angebot. Um dem Angebotsspektrum gerecht zu werden, wurde der Bereich umbenannt und heißt heute Wohnen Leben Perspektiven.
Die Heimstiftung Karlsruhe ist eine juristisch selbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe, in die städtische Einrichtungen ausgegliedert wurden. Im Sinne des § 101 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) und des § 31 Stiftungsgesetz (StiftG). Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “steuerbegünstigte Zwecke” des § 51 ff. der Abgabenordnung (AO). Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Heimstiftung Karlsruhe dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Organe der Heimstiftung Karlsruhe sind:
- Hauptorgan der Gemeinde (Gemeinderat)
- Stiftungsrat
- Stiftungsvorstand
Satzung
Diese Satzung der Heimstiftung Karlsruhe wurde vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 22.01.2019 verabschiedet. Die Genehmigung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe erfolgte am 27.03.2019.
Die Satzung regelt neben den Formalien wie Name und Sitz der Stiftung auch den Zweck, die Aufgaben und die Organe der Stiftung